 |
Film: |
Wer entscheidet über Leben und Tod?Recht auf Sterben? |
Stand: 16.05.2002
Zum Filmende |
deutsch
|
Aufnahmestatus: gewünscht
Do, 19.04.2001 22:20 ARTE 55 Min.
iFN: 1444
Dokumentation
Themenabend: Wer entscheidet über Leben und Tod? (3/4)
In Frankreich ist Sterbehilfe verboten. Wenn überhaupt, wird sie in Krankenhäusern oder Privatwohnungen heimlich praktiziert. Einige französische Ärzte haben das Risiko einer Strafverfolgung auf sich genommen und äußern sich vor der Kamera über die Situation in den Krankenhäusern und die oft groteske Heuchelei... -*-
Der Film greift ein hochsensibles Thema auf: Sterbehilfe. Anhand von Gesprächen mit Ärzten, unheilbar Kranken und betroffenen Familien werden die Lösungsansätze in drei europäischen Ländern aufgezeigt.
Dokumentation von Michaëlle Gagnet, Frankreich 2001
In Frankreich ist Sterbehilfe verboten. Wenn überhaupt, wird sie in Krankenhäusern oder Privatwohnungen heimlich praktiziert. Einige französische Ärzte haben das Risiko einer Strafverfolgung auf sich genommen und äußern sich vor der Kamera über die Situation in den Krankenhäusern und die oft groteske Heuchelei. Im Film kommt Claudette zu Wort, eine elegante Pariserin, die bei den Ärzten nur auf Unverständnis stieß und ihrem todkranken Mann schließlich alleine und in aller Heimlichkeit Sterbehilfe leistete.
Dominique leidet am Locked-in-Syndrom, das sich im völligen Ausfall der Körpermotorik äußert. Sie kämpft seit Jahren für das Recht, ihr Leben zur gegebenen Zeit zu beenden. In der deutschsprachigen Schweiz gibt es den Tod auf Rezept, d.h. eine medizinisch betreute Freitodbegleitung für unheilbar Kranke, die vom Verein Exit angeboten wird. Als einzige Voraussetzung muss der Patient in der Lage sein, selbst das tödliche Medikament einzunehmen. Der junge aidskranke Pascal hat um Freitodbegleitung gebeten.
Die Niederlande haben als erstes Land der Welt die aktive Sterbehilfe legalisiert. Nach dem neuen Sterbehilfegesetz sollen Ärzte unter bestimmten Voraussetzungen unheilbar Kranken, die dies wünschen, im Krankenhaus oder zu Hause die tödliche Injektion setzen können. Auch unerträglich und unheilbar leidende Kinder ab 12 Jahren sollen das Recht auf Sterbehilfe erhalten. Die Eltern von Suzanne erzählen, wie ihre schwer krebskranke 16-jährige Tochter entschied, selbst die letalen Medikamente einzunehmen.
Der Film ergreift nicht Partei und fällt keine Urteile: Dem Regisseur geht es alleine darum, eine Diskussion über ein Tabuthema in Gang zu bringen, an dem sich in Europa die Geister scheiden. Haben unerträglich und unheilbar Leidende das Recht zu sterben? Kann die Gesellschaft Menschen zwingen, gegen ihren Willen weiterzuleben? Die Dokumentation befasst sich auf sensible Art und Weise mit diesen Fragen, ohne in unangebrachte Dramatik oder Voyeurismus zu verfallen.